Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, sind obligatorisch in der Invalidenversicherung (IV) versichert. Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige von EU- oder EFTA-Staaten, die ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der IV versichern.
Die Leistungen der Invalidenversicherung sollen
- mit der Früherfassung und Frühintervention und mit geeigneten, einfachen, zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen die Invalidität verhindern, vermindern oder beheben;
- die langdauernden wirtschaftlichen Folgen der Invalidität im Rahmen einer angemessenen Deckung des Existenzbedarfes ausgleichen;
- zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen;
- Anreize für Arbeitgebende schaffen, Behinderte zu beschäftigen.