In diesen Bereichen finden Sie alle Informationen zur Übermittlung sowie die entsprechenden Anleitungen zum Ausfüllen der Lohnmeldung:
- Hausdienst: wenn Sie in Ihrem Privathaushalt Arbeitnehmende beschäftigen (z.B. Haushaltshilfen).
- Firmen: wenn Sie eine Aktiengesellschaft, Einzelfirma, GmbH, Liegenschaftsverwaltung, Personengesellschaft, Stiftung oder ein Verein sind.
Wichtig! Sie können uns pro Jahr nur eine Lohnmeldung übermitteln. Wollen Sie eine Korrektur oder einen Nachtrag zu Ihrer bereits übermittelten Lohnmeldung machen, verwenden Sie bitte das Formular Lohnnachtrag/Korrektur zur Lohnmeldung.
Häufig gestellte Fragen zum Ausfüllen der Lohnmeldung
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Sie haben mehr Mitarbeitende als auf der Lohnmeldung vorgesehen. Was ist zu tun?
Wir akzeptieren auch Listenausdrucke aus Ihrer Lohnbuchhaltung, sofern darauf alle im Originalformular verlangten Informationen ersichtlich sind. Bitte reichen Sie uns zusammen mit Ihrem Ausdruck auch das unterschriebene Originalformular ein oder nutzen Sie unsere Internet-Plattform connect.
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Muss ich auf der Lohnabrechnung Brutto- oder Nettolohn angeben?
Grundsätzlich sollte der Bruttolohn auf der Lohnabrechnung angegeben werden. Die Umrechnung eines Nettolohns in den massgebenden Bruttolohn erfolgt für das Beitragsjahr 2020 nach folgender Formel:
Nettolohn / 0,93625 = Bruttolohn.
Sofern Sie den Nettolohn gemeldet und dies unter "Bemerkungen" auf der Lohnmeldung angegeben haben, werden wir diese Umrechnung für Sie vornehmen.
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Ich bin selbständigerwerbend. Muss ich mich auf der Lohnmeldung meines Betriebs eintragen?
Nein. Selbständigerwerbende bzw. die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft müssen mit der Ausgleichskasse separat abrechnen.
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Ich benötige mehr Zeit für die Jahresabrechnung. Ist eine Fristerstreckung möglich?
Das elektronische Formular zur Fristverlängerung für die Abgabe der Lohnmeldung finden Sie hier. Eine genehmigte Fristerstreckung befreit jedoch nicht von der Pflicht, allfällige Verzugszinsen zu bezahlen.
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Welchen Bruttolohn muss ich bei Kurzarbeit meiner Mitarbeitenden auf der Lohnmeldung angeben?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge bei Anspruch auf Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung entsprechend der normalen Arbeitszeit, also auf 100 % des Lohnes, bezahlen. Somit müssen Sie den Gesamtbruttolohn von 100% auf der Lohnbescheinigung angeben. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 2.11.
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Ich benötige eine Kopie der Lohnmeldung. Wie kann ich diese anfordern?
Ein elektronisches Formular zur Anforderung einer Kopie der Lohnmeldung finden Sie hier.
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Ich beschäftige seit Jahren in meinem Privathaushalt kein Personal. Warum erhalte ich trotzdem jedes Jahr eine Lohnmeldung?
Wenn Sie auf der Lohnbescheinigung lediglich angegeben haben, dass Sie kein AHV-pflichtiges Personal für das entsprechende Jahr beschäftigt haben, dürfen wir Ihr Mitgliederkonto nicht löschen. Darum erhalten Sie im Folgejahr wiederum eine Lohnbescheinigung. Nur auf eine schriftliche Mitteilung hin und mit den Angaben, per wann Sie keine Mitarbeitenden mehr beschäftigen, dürfen wir Ihr Mitgliederkonto als privater Arbeitgeber löschen. Die erhaltende Lohnbescheinigung müssen Sie aber trotzdem einreichen.
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Muss ich auf der Vorderseite der Lohnmeldung die Lohnbeiträge ausrechnen und eintragen?
Nein. Bitte übertragen Sie die Schlusstotale der Lohnsummen pro Beitragsart AHV/IV/EO und Familienausgleichskasse BS auf die vorgesehenen Zeilen.
Häufig gestellte Fragen zur Beitragspflicht und zum massgebenden Lohn
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Muss auch ein Rentner Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?
Frauen ab 64 und Männer ab 65 Jahren bezahlen weiterhin Beiträge an AHV, IV, EO und Familienausgleichskasse – aber nur auf den Teil des Lohnes, der CHF 1'400 im Monat oder CHF 16'800 im Jahr übersteigt. Von Beitragszahlungen an die ALV sind sie befreit.
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Ab welchem Lohn muss ich AHV-Beiträge abrechnen?
Grundsätzlich ist jeder Lohn beitragspflichtig. Ist der Lohn im Kalenderjahr nicht höher als CHF 2'300, müssen Sie die Beiträge aber nur auf Verlangen des Arbeitnehmers abrechnen. Ausgenommen sind Privathaushalte, die zum Beispiel eine Raumpflegerin beschäftigen, und bestimmte Kategorien von Arbeitgebenden im Kulturbereich. Diese müssen sämtliche Löhne abrechnen.
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Sind auf Kranken- und Unfalltaggeldern AHV-Beiträge zu bezahlen?
Nein, Kranken- und Unfalltaggelder sind nicht AHV-pflichtig. Der Arbeitgeber zieht davon keine Sozialversicherungsabzüge ab und führt deshalb diese Lohnersatzeinkommen in der Jahresabrechnung für die Ausgleichskasse nicht auf.
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In versicherten Krankheitsfällen erhalten unsere Mitarbeitenden den vollen Lohn: Die Versicherung bezahlt 80 Prozent, wir bezahlen die restlichen 20 Prozent. Wie müssen wir dies in der Jahresabrechnung deklarieren?
Die Versicherungsleistung ist nicht AHV-pflichtig. In der Jahresabrechnung führen Sie nur die von Ihnen bezahlten 20 Prozent auf.
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Unter welchen Voraussetzungen ist die Berufliche Vorsorge (2. Säule) obligatorisch?
Die Berufliche Vorsorge ist obligatorisch bei einem Bruttolohn von mehr als CHF 21'330 im Jahr beziehungsweise CHF 1'777.50 im Monat.
Wenn die berufliche Vorsorge für Ihre Hausangestellten obligatorisch ist, müssen Sie sich einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen.
Wenn Sie sich nicht der Vorsorgeeinrichtung Ihres Berufsverbandes, Ihrer Versicherung oder Ihrer Bank anschliessen können, melden Sie sich bitte bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. -
Was ist geringfügiger Lohn?
Bei geringfügigen Löhnen, die CHF 2'300 im Kalenderjahr nicht übersteigen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Beitragserhebung verzichtet werden.
Vom massgebenden Lohn, der je Arbeitgeber den Betrag von CHF 2'300 im Kalenderjahr nicht übersteigt, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten erhoben. Akzeptiert der Arbeitnehmer die ungekürzte Lohnzahlung, so kann er nachträglich nicht mehr verlangen, dass die Beiträge erhoben werden.
Bei in Privathaushalten beschäftigten Personen müssen die Beiträge in jedem Fall entrichtet werden.
Dasselbe gilt für Personen, die von Tanz- und Theaterproduzenten, Orchestern, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen sowie von Schulen im künstlerischen Bereich entlöhnt werden. -
Bis zu welchem Einkommen müssen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) geleistet werden? Was bedeutet ALV2?
Der versicherte Lohn ist pro Arbeitsverhältnis begrenzt auf CHF 12'350 im Monat bzw. CHF 148'200 im Jahr und wird mit einem Ansatz von 2.2% abgerechnet. Auf der Lohnbescheinigung ist dieser Lohnanteil unter ALV anzugeben. Die übersteigende Lohnsumme ab CHF 148'201 im Jahr wird mit einem Ansatz von 1% (Solidaritätsbeitrag) abgerechnet. Diese Differenz wird separat unter ALV2 angegeben.
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Was bedeutet die Abkürzung FAK und wer muss die Beiträge bezahlen?
FAK bedeutet Familienausgleichskasse. Im Kanton Basel-Stadt finanzieren die Arbeitgebenden die Familienzulagen über Beiträge an die Familienausgleichskasse FAK. Diese Beiträge dürfen nicht auf die Arbeitnehmenden überwälzt werden. Beitragspflichtig sind auch Arbeitgebende, die keine Mütter oder Väter beschäftigen.
Häufig gestellte Fragen zur elektronischen Einreichung der Lohnmeldung
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Wie kann ich die Lohnmeldung elektronisch einreichen?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Lohnbescheinigung elektronisch an uns zu übermitteln. Mittels Einmal-Code, welchen Sie auf der Lohnbescheinigung vorfinden, über unsere Internet-Plattform connect (Login erforderlich) oder per ELM, falls Sie über eine Swissdec-zertifizierte Lohnbuchhaltung verfügen. Wenn Sie die Lohnbescheinigung elektronisch übermitteln, müssen Sie die Lohnbescheinigung nicht zusätzlich per Post einreichen.
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Ich habe die Lohnmeldung elektronisch eingereicht. Muss ich das Original der Lohnmeldung zusätzlich unterschrieben per Post einreichen?
Nein, die erfolgreiche elektronische Übermittlung der Lohnbescheinigung genügt. Sie erhalten in jedem Fall direkt nach der Deklaration vom System die entsprechenden Belege als PDF zur Verfügung gestellt, welche Sie lokal abspeichern können.
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Wo finde ich die Lohnmeldung in connect?
Grundsätzlich wird die Lohnbescheinigung durch die Ausgleichskasse jeweils Ende Jahr erzeugt (ausgenommen bei unterjährigen Kontolöschungen). Danach finden Sie die Lohnbescheinigung unter "Aufgaben" in connect. Wenn Sie die automatische E-Mail-Erinnerungsfunktion aktiviert haben, werden Sie mit einer E-Mail auf die neue Aufgabe in connect aufmerksam gemacht.
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Weshalb erhalte ich die Lohnmeldung einerseits per Post und andererseits als Aufgabe elektronisch in connect?
Sie haben die Möglichkeit, die verschiedene Dokumente und Aufgaben nur noch auf elektronischem Weg in connect zu erhalten, darunter auch die Lohnbescheinigung. Bei Interesse benötigen wir einen unterschriebenen Antrag von Ihnen. Bei Interesse stellen wir Ihnen einen Antrag zu. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt mit uns auf.
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Weshalb habe ich nur die Vorderseite der Lohnmeldung zugestellt bekommen?
Da Sie im vergangenen Jahr die Lohnbescheinigung elektronisch übermittelt haben, wurde Ihnen die Vorderseite der Lohnbescheinigung lediglich als Erinnerung für Ihre rechtzeitige elektronische Deklaration zugestellt. Bitte übermitteln Sie die Lohnbescheinigung wiederum auf elektronischem Weg.
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Wo finde ich die Belege zu meiner eingereichten Lohnmeldung in connect?
Sie haben die Möglichkeit, Ihre übermittelte Lohnbescheinigung in connect aufzurufen. Die Belege findet man unter Aufgaben / Filter einblenden / Lohnmeldung / Übermittelt und Erledigt.
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Kann ich die Lohndaten aus dem Excel-File meines Lohnprogramms kopieren?
Ja. Bitte kopieren Sie aber nicht den gesamten Inhalt in einem Schritt, sondern Spalte um Spalte. Sonst werden die ausgeblendeten Spalten J, K und L überschrieben. Ausserdem empfehlen wir, beim Einfügen nur Werte einzusetzen, keine Formatierungen.